Unter diesem Titel berichtet RA Schäfer-Newiger aus unserer Kanzlei im neuesten „inbrief“ des Berufsverbandes Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V. (BVM) über das neueste Urteil zur Durchführung und Veröffentlichung von Forschungsberichten. Entschieden wurde gegen Öko-Test. Öko-Test hatte Vaterschaftstest-Institue geprüft und die Ergebnisse veröffentlicht.
Die Kernaussage des Urteils lautet, verallgemeinert formuliert: Die Methoden und Techniken der Forschung müssen ausschließen, dass eine unsachgemäße Beeinflussung vorstellbar ist. Wird ein Test dieser Forderung nicht gerecht, dürfen seine Ergebnisse nicht so veröffentlicht werden, als sei er korrekt.
Der Autor hebt insbesondere die Bedeutung der Entscheidung für die Markt- und Sozialforschung hervor:
Für die Durchführung und Veröffentlichung von Markt- und Sozialforschungsstudien gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen, wie sie das Frankfurter Urteil für die Veröffentlichung eines Testberichtes bestätigt hat.
Hier stellen wir Ihnen die 4. März 2005 unter „Neueste Meldungen“ mit einem Link auf das Urteil und unsere zusammenfassenden Leitsätze berichtet.
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