Wer kennt diese Absprachen nicht? Und wer hat es noch nicht erlebt: Die Absprache wird dann doch nicht eingehalten.
Einen gravierenden Fall hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Gravierend war der Fall insofern, als der Fahrer mit 1,87 Promille alkoholisiert war und der Beifahrer, der zurück fahren sollte, die Alkoholisierung klar hätte erkennen können oder sogar müssen.
Das Landgericht Hannover hatte den Schaden noch 1/3 Fahrer zu 2/3 Beifahrer verteilt. Das OLG Celle quotelte 50 zu 50 %.
Sie können hier das rechtskräftige Urteil des OLG Celle, das auch auf die Regelfälle eingeht, nachlesen. Az.: 14 U 138/04.
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