Gegenwärtig wird gestritten, ob sich der Plan des schwedischen Medienkonzerns rechtlich realisieren lässt, Anzeigen und andere Angebote aus fremden Portalen auf das eigene Portal zu übernehmen.
Die Rechtslage ist im Wesentlichen bereits geklärt: Rechtswidrig. Wir haben an dieser Stelle schon am 9. und 10. Mai 2002 über einen Rückverweisungs-Beschluss des Österreichischen Obersten Gerichtshofs und einen in demselben Verfahren nachfolgenden Beschluss des OLG Wien berichtet. Beide begründen detailliert, warum der „Inseratenklau” rechtswidrig ist. Diese Entscheidungen sind auch auf deutsches Recht anwendbar.
Sie können hier den Beschluss des Österreichischen Obersten Gerichtshofs und hier den nachfolgenden Beschluss des OLG Wien nachlesen. Wir haben den Entscheidungen jeweils zusammenfassende Leitsätze vorangestellt.
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