Eingetragen wurde die Domain für eine Frau. Sie war - dieser Eindruck entstand jedenfalls - auf die Idee verfallen, sie könne gute Geschäfte machen, wenn sie im Internet einen „shop” aufmacht und ihn nach einem berühmten Kennzeichen benennt. „Mein-schoener-Garten-Shop” erschien ihr ideal. Eine Goldgrube?
„Mein schöner Garten” ist Europas größtes und bekanntestes Gartenmagazin. 2,34 Millionen Gartenfreunde lesen jede - monatlich erscheinende - Ausgabe. 31 Millionen kennen dieses Magazin, das sind 49 % der Bevölkerung ab 14 Jahren. Dazuhin ist Gärtnern das beliebteste Hobby der Deutschen.
Die vermeintliche Goldgräberin hat aber die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Selbstverständlich ist das Zeichen „Mein schöner Garten” seit Jahrzehnten umfassend geschützt und abgesichert. Die Abmahnung ließ nicht auf sich warten.
Die erste Überraschung für diejenigen, die nicht ständig Rechtsverstöße im Internet verfolgen:
Einerseits reagierte die Domaininhaberin auf die Abmahnung gar nicht. Andererseits versuchte sie dann jedoch das eingeleitete Gerichtsverfahren irgendwie zu verschleppen oder vergessen zu machen mit Entschuldigungen wie:
„Ich stelle hiermit den Antrag, diesen Termin um ca. 4-6 Wochen zu verschieben, da die rechtliche Prüfung des Sachverhalts noch nicht abgeschlossen ist. Hier kam es urlaubsbedingt zu Verzögerungen.”
Es folgte ein Versäumnisurteil. (Eine einstweilige Verfügung war vorsichtshalber nicht beantragt worden.) Sie können das Versäumnisurteil des Landgerichts München I, Az.: 9HK 15274/04 hier nachlesen.
Das Nächste überrascht nicht: Wegen der Gerichts- und Anwaltskosten von 10.000 Euro musste zwangsvollstreckt werden.
Aber für Ungeübte folgt noch eine zweite Überraschung. Erstmals meldete sich ein Anwalt und behauptete, die Ehefrau sei nur vorgeschoben worden und hätte von nichts etwas gewusst. Zuvor hatte sie nichts dergleichen geltend gemacht. Würde vollstreckt, so der Anwalt, folge die persönliche Insolvenz.
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