Der FOCUS berichtet heute kurz über ein uns am vergangenen Donnerstag zugestelltes Urteil. Der Sachverhalt: Ein Anrufer hatte 1.000 €, 240 € und noch einmal 1.000 € gewonnen. Seine Klage auf Auszahlung des Gewinns blieb erfolglos.
Das Landgericht München I wies die Klage schon deshalb ab, weil „zwischen den Parteien (nur) Spielverträge im Sinne des 29 0 12315/04.
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