Das Bundesverwaltungsgericht hat zu einem Internet-Café entschieden, dass es nur mit einer gewerblichen Spielhallenerlaubnis betrieben werden darf. In dem beurteilten Fall war - so das Bundesverwaltungsgericht - der Betrieb durch die Bereitstellung von Computern zu Spielzwecken geprägt.
Die vollständige schriftliche Urteilsbegründung wurde noch nicht bekannt gegeben. Az.: 6 C 11.04.
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