Das Bundesverwaltungsgericht hat zu einem Internet-Café entschieden, dass es nur mit einer gewerblichen Spielhallenerlaubnis betrieben werden darf. In dem beurteilten Fall war - so das Bundesverwaltungsgericht - der Betrieb durch die Bereitstellung von Computern zu Spielzwecken geprägt.
Die vollständige schriftliche Urteilsbegründung wurde noch nicht bekannt gegeben. Az.: 6 C 11.04.