Aus Leseranfragen wissen wir, dass Versicherungsmakler immer wieder in ihrem eigenen Interesse veranlassen, dass Antragsteller Fragen falsch beantworten.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat nun in einem Fall voll gegen den Antragsteller entschieden. Bei klaren Fragen ist dem Antragsteller nicht zu helfen. Weder wird der Antragsteller damit gehört, dass der Versicherungsmakler der Frage einen anderen Sinn gegeben habe noch damit, dass der Antragsteller die Frage anders verstanden hat.
Allerdings entsteht, wenn man das Urteil liest, der Verdacht, dass das Gericht dem Antragsteller von vornherein nicht geglaubt hat.
Den insoweit interessierenden Teil des Urteils des OLG Hamburg Az.: 14 U 75/04 haben wir Ihnen hier ins Netz gestellt.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen