Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Verfahren auf Erlaß einer einsweiligen Verfügung entschieden. Der Erwerber eines Nahrungsmittel-Ergänzungsprodukts hatte - nicht offensichtlich unwahr - kritisiert, der Verkäufer gaukle den Kunden einen höheren als den wirklichen Wirkstoffgehalt vor. Az.: 12 0 6/04.