https://www.schweizer.eu/images/rechtstatsachenermittlung_schweizer_quitt.pdf (im Volltext)
Die ausführliche Stellungnahme Prof. Dr. Dr. h.c. Fikentscher's in dessen Buch „Rechtstatsachenforschung - Methodische Probleme und Beispiele aus dem Schuld- und Wirtschaftsrecht", hrsg. von Aristide Chiotellis, Wolfgang Fikentscher - Köln O. Schmidt, 1985, zum Buch von Prof. Dr. Robert Schweizer folgt nun anschließend.
Nun Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Fikentscher zum Buch Prof. Dr. Robert Scheizer „Rechtstatsachenermittlung durch Befragen - Band I: Die Definitionsphase”, Link zum Buch vgl. oben bereits: https://www.schweizer.eu/images/rechtstatsachenermittlung_schweizer_quitt.pdf
„Die umfangreiche Substanz einer modernen Tatsachenermittlung“
„…In diesem Zusammenhang ist vor allem auf den Beitrag von Schweizer hinzuweisen, der zu den Ermittlungsschwierigkeiten der Rechtstatsachenforschung Wesentliches und Neues bringt. In diesem Beitrag zeigt sich, dass auch die allgemeinen Techniken der Datenerhebung gerade von der rechtlichen Fragestellung, also von der Rechtstatsachenforschung, Wichtiges hinzuzulernen vermögen.
Die Durchführung dieses Nachweises im Beitrag Schweizer liefert zugleich die umfangreiche Substanz einer modernen Tatsachenermittlung.
Dort wird nämlich versucht, den rechtstatsächlichen Forschungsprozess möglichst eingehend zu erfassen und so genau wie irgend möglich die Aufgaben der Beteiligten entsprechend der Fragen des Forschungsprozesses aufzugliedern. Soweit ersichtlich, wurde ein solcher Versuch bis jetzt noch nicht unternommen. Durch die Gliederung in Forschungsphasen werden dabei zahlreiche Fehlerquellen aufgedeckt. Für die Praxis der Datenermittlung müssten sich nach einer solchen Systematisierung Zahl und Gewicht der Probleme klarer darstellen. Der Beitrag dokumentiert, dass die Rechtstatsachenforschung die empirische Sozialforschung erheblich fortentwickeln kann.“
Quelle: Chiotellis/Fikentscher in der Einführung zu „Rechtstatsachenforschung – Methodische Probleme und Beispiele aus dem Schuld- und Wirtschaftsrecht“, Köln 1985.
Anmerkungen
Zur wissenschaftlichen Anerkennung größerer juristischer Abhandlungen gehört, Methoden zu ermitteln, zu entwickeln sowie anzuwenden. Im Buch "Rechtstatsachenermittlung durch Befragen" sehen Sie beides im Sach- und Personenregister: Beispiele zu Abgrenzungen einzelner methodischer Arbeitsschritte. Allein schon aus den hier zitierten Äußerungen von Herrn Prof. Fikentscher ersehen Sie auch, vgl. bitte die Zitate oben, wie entscheidend wichtig - für jede grundlegende rechtliche Arbeit - die Kenntnis, Erforschung und Entwicklung der Methode, die methodische Gliederung bei Einzelfällen ebenso wie die Anwendung aller Rechtsbegriffe in Phasen ist.
Zur Person Herr Prof. Dr. Wolfgang Fikentscher
Herr Prof. Fikentscher hatte mit dem Senior unserer Kanzlei die Methodik nicht abgesprochen; - auch wenn Prof. Fikentscher bis zum Jahr 2015 und der Senior unserer Kanzlei noch heute (pausierend) beide der „LMUexzellenz München" angehörten, "eine der führenden Universitäten in Europa", wie es heute offiziell heißt, sondern auch derselben Fakultät: Rechtswissenschaften. Der hochverehrte und weltweit geschätzte Prof. Fikentscher ist am 12. März 2015 verstorben. In Bezug auf Rechtmethoden und Rechtsphilosophie werden sein fünfbändiges Werk und eine Reihe weiterer Werke mit internationaler Ausstrahlung, wie beispielsweise das Max-Planck-Institut Prof. Dr. Dr. Fikentscher geschätzt und geehrt hat, bleiben. Eine große immer bleibende Persönlichkeit. Da immer wieder nachgefragt wird: eine Reihe von Werken konnten wir in unserer Kanzlei-Bibliothek erhalten.
Aus den Diskussionen in den Vorlesungen und Seminaren Prof. Schweizers sowie den Dissertationen unter Berücksichtigung der Vorlesungen und Seminaren Prof. Schweizers und der tagtäglichen Arbeit in unserer Kanzlei neuerdings mit der alleingeschäftsführenden Gesellschafterin RAin Hochschullehrbeauftragte Andrea Schweizer waren und sind wir mit der Methodik auf vielen Rechtsgebieten wie dem Markenrecht und dem Medienrecht auch in der jahrzehntelangen Tätigkeit unseres Seniors im Vorstand des weltweit tätigen Medienkonzerns Hubert Burda Media sowie aufgrund von Vorlesungen und Seminaren mit Prüfungen im Grundlagenfach „Angewandte Rechtssoziologie” für die in den Zitaten aufgeführten Themen präsent.
Rechtsanwältin
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)
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