Anmerkung 1.
Die beiden Gesellschafter der Kanzlei Prof. Schweizer sind Justiziare der beiden großen deutschen Markt- und Sozialforschungsverbände ADM und BVM. Beide haben an der Schaffung dieser Grundwerke der empirisch verfassten Markt- und Sozialforschung intensiv mitgewirkt. Beim TitelschutzJournal hat die Kanzlei ab der ersten Ausgabe als rundy-Expertin insbesondere zum Markenrecht auf wichtige Urteile hingewiesen und Anmerkungen verfasst.
Anmerkung 2.
Äußerst nützlich und oft zwangsläufig notwendig ist die Einhaltung dieser Grundlagen datenschutzrechtlich. Beispielsweise führt der Kommentar Simitis/Hornung/Spieker zu Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO aus, dass die berechtigten Interessen der Markt- und Sozialforschung überwiegen, wenn diese Werke berücksichtigt sind. Damit ist empirisch verfasste Markt- und Sozialforschung auch datenschutzrechtlich grundsätzlich erlaubt.
Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)
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