Immer wieder versuchen Inhaber älterer Marken dadurch zu profitieren, dass erst ein neuer Markenrechtsinhaber die Marke bekannt, sogar berühmt gemacht hat. Diese Versuche scheitern. Hier können Sie ein Musterbeispiel, eine Entscheidung Nr. 166/2005 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, nachlesen.
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