Dieses Thema begegnet zumindest Presse- und Wettbewerbsrechtlern auf Schritt und Tritt:
„Enthält eine Äußerung einen rechtlichen Fachbegriff, so deutet dies darauf hin, dass sie als Rechtsauffassung und damit als Meinungsäußerung einzustufen ist.” So der BGH in seinem bereits gestern an dieser Stelle erwähnten Urteil „Bauernfängerei”. Dieses Urteil bezieht sich auf zwei ältere Urteile des BGH.
Umstritten war in diesem neuen BGH-Urteil der Begriff „Vertragsstrafeversprechen”.