Bundesgerichtshof Urteil vom 19. 7. 2023 Az. IV ZR 268/21, herausgegeben am 17.8.2023
Leitsatz
Zum Einwand von Treu und Glauben ist keine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union geboten (Fortführung des Senatsurteils vom 15. Februar 2023 - IV ZR 353/21, r+s 2023, 298 Rn. 27 ff.).
Anmerkung
Für die Praxis ist zunächst vor allem wichtig, dass es diese Rechtsprechung - keine Vorlage an den EuGH zum Einwand von Treu und Glauben - gibt. Diese Rechtsprechung wird festgemauert sein. Im Einzelfall wird dieses 19 Seiten umfassende Urteil studiert werden müssen. Unsere Kanzlei hat sich bereits eingehend damit befasst, wie der Grundsatz von Treu und Glauben inhaltlich zu verstehen ist („Definitionsphase”, unsere Schrift "Rechtstatsachenermittlung durch Befragen"), und wie der nach der Definitionsphase rechtserhebliche Sachverhalt am besten ermittelt wird („Durchführungsphase”).
https://www.schweizer.eu/images/rechtstatsachenermittlung_schweizer_quitt.pdf (im Volltext nachlesbar).
Es versteht sich von selbst: Diese systemgerechte Ermittlung kann aus unterschiedlichen Gründen für den Mandanten viel bedeuten. In der „Analyse- und Entscheidungsphase“ kann sich übrigens nach der Durchführungsphase fragen, ob eine Quote von 50 % beispielsweise ausreicht. Der BGH und der EuGH wissen selbstverständlich sehr wohl schon heute, mit diesen Fragen umzugehen. Beide erkennen Befragungen als Beweismittel an.
Die systemgerechte Ermittlung der rechtserheblichen Daten, drängt sich zur Zeit nicht nur im bürgerlichen oder Wirtschaftsrecht (Treu und Glauben) auf, bei Kartellrechtsverfahren („relevanter Markt”) und Markenrechts- sowie bei Steitigkeiten zum gewerblichen Rechtsschutz („Verwechslungsgefahr” und „Irreführung”), sondern wohl immer öfters beispielsweise stark bei Sammelklagen und sei es auch „nur” zu Dieselverfahren zur Frage der „Sittenwidrigkeit” („Wertvorstellungen der Allgemeinheit und der beteiligten Verkehrskreise”!)
Dies jedoch nur nebenbei, weil der - bei dem nun vom BGH erlassenen Urteil hervorgehobene - Begriff „Treu und Glauben” in der Geschichte der empirischen Rechtstatsachenermittlung frühzeitig Bedeutung gewonnen hat, und sich nun allein schon aufgrund der KI ein großes Tor zur Rechtstatsachenermittlung durch Befragen aufgetan hat.
Rechtsanwältin
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)
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