Mariä Himmelfahrt - gesetzlicher Feiertag an unserem Standort München
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Autor: Andrea Schweizer
Am 15. August feiern die katholische Kirche und weitere, insbesondere christliche Konfessionen zu Ehren der Mutter Gottes Mariä Himmelfahrt. Wie Christi Himmelfahrt zählt Mariä Himmelfahrt zu den Hochfesten der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche.
Dieser Tag wird seit dem fünften Jahrhundert gefeiert. Seinen Ursprung hat das Hochfest Mariä Himmelfahrt in der Ostkirche. Dort wurde es im Jahr 431 nach Christus eingeführt. Mariä Himmelfahrt wurde 1950 von Pabst Pius XII als Dogma verkündet und ist - modifiziert in mehreren christlichen Konfessionen - ein Symbol für die Erlösung des Menschen und das Einswerden mit Gott. Weil Maria zeit ihres irdischen Lebens mit ihrem Sohn verbunden war, ist sie nach ihrem Tod in die vollendete Christusgemeinschaft eingegangen. Die römisch-katholische Lehre besagt weiter: Im Gegensatz zu den übrigen Gläubigen, die nach dem Tod erst vor das Jüngste Gericht treten müssen, wurde Maria sofort mit Leib und Seele in den Himmel aufgenommen, da sie frei von Sünde war. In den Ostkirchen trägt das Fest den Namen „Hochfest des Entschlafens der allheiligen Gottesgebärerin”.
Mit der Kräuterweihe wird an die Grabesöffnung Mariens erinnert. Statt des Leichnams fanden die Apostel nach der Legende dort Rosen und Lilien, vor dem Grab wuchsen die Lieblingskräuter der Gottesmutter. Vertreten wird jedoch auch die Meinung: Die Wurzeln der Kräuterweihe reichen wie viele christliche Gebräuche bis in die vorchristliche Zeit zurück. In dieser Zeit wurde den Göttern für die Kräuter gedankt, die als Heilung zu Hause dienten. Das Christentum hat zunächst die Kräuterweihe als heidnisch verboten. Der Brauch ließ sich jedoch nicht ausrotten. Die Heilkraft vieler Kräuter ist - so reagierte die Kirche - der Mutter Gottes zu verdanken. Seitdem werden Kräuterbuschen an Mariä Himmelfahrt gesegnet.
Andrea Schweizer
Rechtsanwältin zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV) zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV) Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)