Bundesgerichtshof Beschluss vom 1. Juni 2023, Az. I ZB 69/22.

Leitsatz

Bei der Vollstreckung einer kommunalen Gebührenforderung bedarf der elektronisch einzureichende Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des
Landes Nordrhein-Westfalen keines Dienstsiegels.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
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