Bundesgerichtshof Beschluss vom 1. Juni 2023, Az. I ZB 69/22.
Leitsatz
Bei der Vollstreckung einer kommunalen Gebührenforderung bedarf der elektronisch einzureichende Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des
Landes Nordrhein-Westfalen keines Dienstsiegels.
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