Der neue FOCUS - 4/2005 - berichtet, dass die französischen Gerichte ein Werbeverbot so verstehen, dass sich auch die Redaktionen (in redaktionellen Publikationen) an das Verbot halten müssen.
Mit diesem Bericht wird erneut bestätigt, was uns zunächst niemand „abgenommen” hat und jeder schlechthin für unmöglich hielt: Es droht, dass allein schon über die Werbeverbots-Richtlinien der Europäischen Union krass in die Redaktionen eingegriffen wird. Der Begriff der Werbung wird so definiert, dass er auch redaktionelle Publikationen erfasst, die direkt oder indirekt den Verkauf eines Erzeugnisses fördern.
Wir haben über dieses Thema am 30. März 2004 an dieser Stelle sowie in mehreren Abhandlungen, zum Beispiel in pro media 1/04, informiert.
Der FOCUS berichtet über Urteile gegen „Le Figaro” und „Le Monde”: „Schumi zeigen, Strafe zahlen”. Auf redaktionellen Fotos war auf der Kleidung Werbung für Tabakerzeugnisse zu sehen. Die Gerichte verurteilten die Verlage nach der Loi Evin, nach der nicht für Tabak geworben werden darf.
Die Loi Evin entspricht einer EU-Richtlinie. Nach dem Wortlaut dieser EU-Richtlinie gilt das Verbot nicht nur, wenn auf einem redaktionellen Personenfoto an der Kleidung die übliche Werbung erscheint. Er erfasst vielmehr allgemein jeden den Verkauf fördernden Bericht.
Dazuhin muss nun noch der Domino-Effekt beachtet werden: Den ersten Richtlinien werden viele weitere Verbotsrichtlinien folgen und damit eine Einschränkung der Redaktionsfreiheit nach der anderen.
Warum reagiert die Presse nicht? Dazu FOCUS: „Ungewöhnlicherweise war in den französischen Medien über die Richtersprüche überhaupt nichts zu lesen. Offenbar wollen die Verlage nicht zu weiteren Klagen animieren.”