LG Linz Urteil vom 27.3.2023 Verein für Konsumenteninformation [VKI] gegen Brau Union Österreich  AG  [Heineken Konzern]. Gestritten wurde zur Werbung von Österreichs „größter” Biermarke „Gösser”: „100 % CO²-neutral”.

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Leitsatz mit den Worten des Gerichts
Mit dieser Werbebotschaft werden Kunden in die Irre geführt. Nur der Brauvorgang im engeren Sinne wird mit erneuerbarer Energie betrieben, für die Herstellung des Malzes wird aber Erdgas eingesetzt.

Gegenargument Gösser
Für Gösser wurde argumentiert, dass das Mälzen nicht Teil des Brauvorgangs sei.

Gericht

Das Gericht wies dagegen darauf hin, dass dieser Produktionsschritt [Brauvorgang] nicht nur auf verschiedenen Internetseiten, sondern auch auf der Gösser-Website zum Brauprozess gezählt wurde. Die Werbung sei, so das LG Linz, für durchschnittlich informierte Konsumenten unklar und irreführend.

Der VKI hatte auch gefordert,  Gösser müsse künftig angeben, dass der Brauvorgang nur 12 Prozent der Klimabelastung von Bier ausmacht. Diese Forderung des VKI wies das Gericht jedoch ab. Nach dem Urteil entfallen vom CO2-Fußabdruck für das Produkt Bier 39 Prozent auf die Landwirtschaft rund 6 Prozent auf die Vermälzung. Der Rest fällt bei Verpackung, Transport und Kühlung an.

Fortsetzung
Die Brau Union will das Urteil anfechten.
Inzwischen wurde die Werbung von der Website gelöscht. Das Urteil werde aber „vollumfänglich angefochten“, hieß es aus dem Unternehmen. 
Die Brau Union produziert jährlich 5 Millionen Hektoliter Bier, davon etwa ein Fünftel unter der Marke „Gösser”.
Weiterhin wird nur der Brauvorgang im engeren Sinne mit erneuerbarer Energie betrieben

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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