Sitzungen des Deutschen Presserats zwischen 6. bis 8.12.2022. Anmerkung vorab: Medien und Betroffene übersehen oft, dass grundsätzlich sorgfältig angehört werden muss, ehe Anschuldigungen verbreitet werden. „Investigativer Journalismus“ passt häufig als Schlagwort.

Der Deutsche Presserat hat über einen solchen Fall berichtet. Die Grundsätze zum investigativen Journalismus gelten vor allem für starke Anschuldigungen, aber auch für einfachere Fälle, bei denen nicht an dieses Schlagwort gedacht wird.

„Die BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG erhielt eine Rüge, weil sie einer Betroffenen nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte. Unter dem Titel „Dicke Luft in der Autostadt Wolfsburg“ berichtete die Redaktion über Gerüchte um eine mögliche Abberufung einer Geschäftsführerin des Freizeitparks Autostadt Wolfsburg. Die Redaktion gab an, alle Beteiligten um Stellungnahme dazu gebeten zu haben, die Geschäftsführerin sei aber kurzfristig nicht erreichbar gewesen. Der Presserat sah darin einen schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Mit Blick auf die im Beitrag geäußerte massive Kritik hätte die Redaktion sich intensiver um eine Stellungnahme der Betroffenen bemühen müssen.”

Anmerkung

Ziff. 2 gilt als ethische Bestimmung generell für die journalistische Arbeit, insbesondere auch für Online-Medien. Journalistisch ist hier in einem weiten Sinne zu verstehen. Er bestimmt:

Ziffer 2
SORGFALT
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort,Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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