Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 22.12.2022, - 8 O 66/21 -, im Volltext liegt das Urteil noch nicht vor. Wir legen unserem Bericht eine Pressemitteilung des Gerichts zugrunde.

Leitsatz
Ernteschaden durch abgedriftetes Spritzmittel muss von einem Bauern dem Nachbarbauern mit 80.000 Euro entschädigt werden.

Der Fall
Ein Bauer hatte auf seinem Kartoffelacker ein Pflanzen­schutz­mittel versprüht und damit den auf dem Nachbarfeld angebauten Rucola unbrauchbar gemacht. Das von ihm ausgebrachte Spritzmittel war zwar für die Kartoffelpflanzen, nicht aber für den Rucola zugelassen. Der Bauer des Nachbarfeldes durfte deshalb die Ernte nicht mehr vermarkten.

Der Sachverhalt im Einzelnen

Das Gericht ließ sich sachverständig beraten und nahm an:

Vermutlich ist es durch aufgetretene Winde zu einer Abdrift des Kartoffel-Spritzmittels auf den benachbarten Rucola-Acker gekommen. Wird bei Rucola eine Kontaminierung mit diesem Spritzmittel festgestellt, führt dies meist dazu, dass die Ernte nicht mehr verkauft werden kann. Die gesetzlich zulässigen Grenzwerte sind im entschiedenen Fall um mehr als das 10-fache überschritten worden. Die Hauptabnehmer-Firmen für den Rucola verfolgten eine "Nulltoleranz"-Strategie. Der Rucola konnte nicht wie geplant im Supermarkt verkauft, sondern musste kompostiert werden.

Rechtlich

Dem geschädigten Gemüsebauern kann nicht vorgeworfen werden, dass er nicht vorsorgte, um seinen Rucola vor Kontaminationen durch das Nachbarfeld zu schützen. Vielmehr muss derjenige, der ein Spritzmittel versprüht, darauf achten, dass für die umliegenden Felder keine Gefahren entstehen.

Rechtlich

Der schädigende Betreiber des Kartoffelfeldes muss nun den Rucola-Erzeugerbetrieb entschädigen und ihm die entgangenen Erträge abzüglich ersparter Aufwendungen für nicht mehr erforderliche Ernte, Verpackung und Transport erstatten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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