Bundesgerichtshof Urteil vom 29. November 2022, im Volltext herausgegeben heute 4.1.2023, Az. KZR 42/20. Entschieden hat der BGH: Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Urteil lässt auch an die "Empirische Kartellrechtsforschung" denken. Siehe Anm.

Leitsatz

Ein kartellrechtswidriger Austausch zwischen Wettbewerbern über geheime Informationen, die das aktuelle oder geplante Preissetzungsverhalten gegenüber einem gemeinsamen Abnehmer zum Gegenstand haben, begründet zugunsten dieses Abnehmers den Erfahrungssatz, dass die danach erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die Wettbewerbsbeschränkung gebildet hätten (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, WRP 2021, 1588 Rn. 26 - LKW-Kartell II mwN).

Anmerkungen

Das 44 Seiten umfassende Urteil ist gefüllt mit der Bedeutung und Tragweite von Erfahrungssätzen, insbesondere auch zu Beweisen im Rahmen des § 287 ZPO.

Kurz der Fall, wie über ihn berichtet wird

Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Der Insolvenzverwalter fordert mindestens 212 Millionen Euro Schadensersatz. Er wirft mehreren Herstellern von Drogerieartikeln Preisabsprachen zwischen 2004 und 2006 vor. Schlecker hätte - so der Insolvenzverwalter - durch die illegalen Absprachen überhöhte Preise bezahlt. Das Bundeskartellamt hat bereits Bußgelder verhängt.

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hatte der Insolvenzverwalter keinen Erfolg (Urteil vom 12.5.2020, Az. 11 U 98/18 (Kart). Nun hat der Bundesgerichtshof das OLG-Urteil auf Rechtsfehler überprüft und aufgehoben). Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet.

Empirische Kartellrechtsforschung

Wer bei seiner Recherche auf "Erfahrung im Kartellrecht" und anderen Rechtsgebieten stößt, kann besonders an der folgenden Abhandlung interessiert sein:

"Empirische Kartellrechtsforschung", Wettbewerb in Recht und Praxis, 1975, S. 408 - 416

In dieser Abhandlung wird als Unikat ausführlich dargelegt, wie im Kartellrecht empirisch Erkenntnisse gewonnen werden können. Die hier aufgeführte Abhandlung hat damals - und das ist bis heute relevant - dazu geführt, dass der relevante Markt erfolgreich mit einer repräsentativen Umfrage ermittelt worden ist. Erfolgreich insbesondere insoweit, als die pharmazeutischen Unternehmen belegen konnten, dass den relevanten Markt  nicht von vier Produkten gebildet wird, sondern durch mehr als hundert.

Was in dieser WRP-Abhandlung für den relevanten Markt im Kartellrecht ausgeführt wird,  gilt genauso für alle Rechtsgebiete, für welche der relevante Markt rechtserheblich ist.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

TELEFON:

+49.89.9280850

E-MAIL:

as@schweizer.eu

Zum Profil