BPatGer vom 02.11.2022 Az. 02020_011 „Sequencing by Synthesis”, Linkedin-Beitrag.

 Unter diesem Titel veröffentlichen die INGRES News Dezember 2022 diese für die Praxis allgemein interessierende Entscheidung. Die Begründung:

„Es widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine kommerziell tätige Gesellschaft in ihrem Kernbereich Informationen
der Öffentlichkeit bloss aus ideellen Gründen zur Verfügung stellt und Interessierte zu bloss objektiven Aufklärungszwecken
berät, ohne damit zumindest indirekt finanzielle Interessen zu verfolgen. Für Handelsgesellschaften steht nicht eine ausgewogene und breite Information über ihr Tätigkeitsgebiet (…) im Mittelpunkt, sondern es geht in erster Linie darum, Interesse an Produkten zu generieren, um diese zu verkaufen. ... Der LinkedIn-Beitrag kann nach dem Gesagten nur dahingehend verstanden werden, dass es
der Beklagten darum geht, das Kaufinteresse des massgeblichen Marktes in Bezug auf [die Produkte] zu fördern."

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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