Sitzungen des Dt. Presserats vom 6.-8.Dezember 2022

Heute, am 12. Dezember 22022, hat der Preserat mitgeteilt:

„Irreführende Überschrift über angebliche Trennung
Für einen schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex wurde INTOUCH.WUNDERWEIB.DE gerügt. Das Portal hatte unter der Überschrift „Jan Josef Liefers und Anna Loos: Traurige Trennung! Jetzt wird alles anders“ über den Auszug von deren gemeinsamer Tochter aus dem Elternhaus berichtet. Überschrift und Teaser erweckten jedoch den Eindruck, dass sich das Schauspieler-Ehepaar selbst getrennt habe. Darin sah der Presserat Clickbaiting und eine schwerwiegende Irreführung der Leserschaft.”

Anmerkungen, Hervorhebungen von uns

Der Presserat hat in seiner Statistik für das vergangene Jahr angegeben:

Am häufigsten waren wie in den Vorjahren Beschwerden wegen möglicher Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Etwa jeder dritte zu prüfende Beitrag bezog sich auf dieses Thema, wobei eine Beschwerde auch anhand mehrerer Ziffern geprüft werden kann. Jeweils etwa neun Prozent der Beschwerden bezogen sich auf Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit) und 8 (Persönlichkeitsschutz), gefolgt von Ziffer 12 (Diskriminierungen) mit sieben Prozent. Grundlage für diese Berechnung sind die Beschwerden, für die der Presserat vollumfänglich zuständig war, ausgenommen wurden also Beschwerden gegen Rundfunkbeiträge, Anzeigenblätter Werbung.

Die nun im Fall Liefers/Loos betroffene Ziffer II des Pressekodex betrifft somit die Gruppe der häufigsten Versöße.

Ziff. II des Pressekodex bestimmt als presse-ethische Bestimmung (nicht als Rechtsnorm):

Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.”

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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