Heute, 28.11.2022, Tobias Freudenberg in beck-aktuell. Hervorhebungen von uns. Vielleicht entwickelt sich dieser Begriff allgemein-sprachlich.
„In den sozialen Netzwerken hat sich ein neuer Begriff etabliert: „Quatschjura“. Gemeint sind damit „rechtliche“ Ausführungen, die durch die Nutzung von Fachbegriffen und/oder Paragrafen vermeintlich juristisch daherkommen, aber stramm an der Rechtslage vorbeigehen, wenn nicht gar völlig absurd sind. Quatschjura ist übrigens keine Spezialität von Laien. Auch Juristinnen und Juristen bekommen regelmäßig dieses Etikett angeheftet, wenn sie allzu steile Thesen vertreten, sich das Recht auf ein bestimmtes Ergebnis zurechtbiegen oder rechtliche Bewertungen ohne jede Sachverhaltskenntnis vornehmen.
Weil auf den Plattformen schnelle und zugespitzte Statements besonders viel Aufmerksamkeit versprechen, wird ziemlich viel Quatschjura hinausposaunt, auch von Leuten, die es eigentlich besser wissen. Anwälte wurden schon dabei ertappt, Rechtspolitiker und Rechtsjournalisten ebenfalls, sogar Rechtswissenschaftler. Offenbar gilt auch für Juristen: Umso hitziger über ein Thema gestritten wird, umso irrationaler sind die Diskursbeiträge. Und dabei kommt dann eben häufig Quatschjura raus.
Anmerkung
In seinem instruktiven Artikel führt Freudenberg als ein Beispiel an:
„Die Klebeaktionen auf Straßen und in Museen wurden schon unter die wildesten Tatbestände subsumiert. Andere meinen, das hehre Ziel des Klimaschutzes rechtfertige unter dem Gesichtspunkt des Notstands jede Form des Protests, auch den gewaltsamen. Logischerweise werden die verschiedenen Ansichten schon mit Inbrunst vorgetragen, wenn die jeweilige Sachlage noch völlig unklar ist.”
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