Der Vorstand eines beklagten Vereins hat in einem Markenrechtsprozeß einem Braunschweiger Gericht [Anmerkungen von uns heute am 26.11.2022, dieser Schriftsatz wurde uns am 19. März 2002 tatsächlich zugestellt] unter anderem geschrieben:
„Das Verfahren ist damit vom Gericht vollständig an die Wand gefahren und entgleist...
Verweisungsantrag an das Vormundschaftsgericht:
„Wir beantragen vorsorglich, eine Prozeßpflegschaft gegen das Gericht anzuordnen und für den ... Senat für Wirtschaftssachen einen Prozeßpfleger zu bestellen.
Begründung:
Dem Gericht ist erkennbar das Verfahren entglitten, ... Es erscheint uns daher überfordert und hilfebedürftig... Es besteht öffentliches Interesse.
Wir Bürger fordern von der Justiz nichts anderes, als was von uns allen erwartet und verlangt wird: qualifiziert zu arbeiten und hervorragende Ergebnisse abzuliefern, sonst werden wir entlassen. Es ist daher anzustreben, den Gesetzgeber zu veranlassen, die Unkündbarkeit von Beamten und Richtern aufzuheben und die Richter nicht nach dem Dienstalter, sondern nach der Qualität ihrer Entscheidungen im Sinne des GG zu befördern. Damit wären die Bürger zufrieden. Da die Richter lediglich eine Bevölkerungsminderheit sind, ist deren Meinung dazu nur von begrenztem Interesse. Wir bedauern, dass auch gute und unstreitig anerkannte Juristen darunter leiden müssen, da der Bürger nicht abwägen kann, wer ein guter oder weniger guter Jurist ist, zumal die Jurisprudenz selbige zu einer Spezialwissenschaft und Spezialsprache entwickelt, die sich dem Zugang des Bürgers weitgehend entzogen hat, so dass dem Normalbürger die Möglichkeit genommen ist, sich freiwillig an die Gesetze halten zu können, da er sie nicht mehr kennen kann... Diese Bevormundung und Gängelung haben die Bürger satt bis oben hin. Nicht umsonst hat die Schill-Partei hohen Zulaf, wird rechtes Denken populär, will der Bürger, dass der "Saustall" (Titelzeile der Bildzeitung) mit dem eisernen Besen aufgeräumt wird..."
Rechtsanwältin
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