Bundesgerichtshof Urteil vom 13.10.2022, bekannt gegeben heute 21.11.2022, Az. IX ZR 70/21.
Leitsatz
Eine Zahlung im Wege der SEPA-Lastschrift ist erst mit ihrer vorbehaltlosen Einlösung durch die Schuldnerbank insolvenzanfechtungsrechtlich vorgenommen worden.
Anmerkung
Sie wissen:
Seit 2014 wird SEPA von fast allen EU-Mitgliedsstaaten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union genutzt. In Deutschland wurde das bisherige Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) durch SEPA ersetzt.
SEPA ist die Abkürzung der englischen Bezeichnung „Single Euro Payments Area“ und soll den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa – auch auf einer technischen Ebene - vereinheitlichen.
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