OLG München 27.10.2022, Az. 29 U 6389/19.

Verloren hat die Firma Confiserie Heilemann. Vorausgegangen war diesem neuen Urteil des OLG eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Vgl. unsere eingehendere Meldung an dieser Stelle vom 29.7.2021: Lindt genießt Markenschutz für den von Lindt verwendeten Goldton. Der Farbton werde von 70 Prozent der Verbraucher dem Schweizer Chocolatier zugeordnet. Er habe sich durch seine lange und intensive Benutzung am Markt als Marke durchgesetzt und "Verkehrsgeltung erlangt"Deswegen musste sich das OLG nun erneut mit dem Thema befassen.

Anmerkungen:

Einen Teilerfolg erreichte die Heilemann Confiserie  jedoch: Da zwei Gesellschaften von Lindt geklagt hatten - eine aus der Schweiz und eine aus Deutschland -. Das Gericht sah die Rechte am Goldton nur bei der deutschen Gesellschaft, Deshalb wies es eine der beiden Klagen ab. Die Kosten für den Rechtsstreit werden deswegen geteilt.

In den Medien wird ergänzt, z.B. LTO.

Lindt vertreibt die "Goldhasen" in Deutschland seit 1952, seit 1997 im aktuellen Farbton. Heilemann hatte in der Ostersaison 2018 ebenfalls einen sitzenden Hasen in Goldfolie angeboten.

Lindt produziert nach eigenen Angaben jährlich inzwischen rund 150 Millionen "Goldhasen" in über 50 Ländern. Der Chocolatier wehrt sich seit Jahren gegen ähnliche Konkurrenzprodukte. Die goldenen Schokohasen des fränkischen Schokoproduzenten Riegelein durften nach zwei BGH-Urteilen bleiben.

Noch Schweizer Rechtsprechung

Vor kurzem hat das Schweizer Bundesgericht in Lausanne dagegen entschieden, dass der Discounter Lidl seine Goldhasen in der Schweiz wegen Verwechslungsgefahr mit Lindts Goldhasen nicht mehr verkaufen darf; vgl. unsere Meldung vom 2.10.2022:

„Der in Folie verpackte Schokoladenhase von Lindt & Sprüngli (gold- oder andersfarbig), kann gegenüber dem Konkurrenzprodukt von Lidl Markenschutz beanspruchen. Lidl darf seinen Hasen wegen Verwechslungsgefahr nicht mehr verkaufen und
muss noch vorhandene Exemplare zerstören. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von Lindt & Sprüngli gut.“

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

TELEFON:

+49.89.9280850

E-MAIL:

as@schweizer.eu

Zum Profil