BGer Entscheid vom 23.8.2022, Az. 4A_617/2021.

Zeichen der Klägerin:

LOGBAUA

Zeichen der Beklagten:

BAULOG

 Die neuen Ingres News (Oktober 2022) zitieren aus diesem für Umkehrungen verhältnismäßig seltenen Urteilsbeispiel:

 „Vor dem Hintergrund der grossen Ähnlichkeit der wesentlichen Zeichenbestandteile (trotz Inversion) sowie der Branchennähe der Parteien kann eine Verwechslungsgefahr auch (…) nicht aufgrund der (…) fehlenden direkten räumlichen Überschneidungen ausgeschlossen werden."

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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