RA Berger-Delhey aus unserer Kanzlei hat in der Fachzeitschrift ZTR ein Thema abgehandelt, das zwar für Unternehmensjuristen laufend Bedeutung gewinnt, in der Praxis aber doch vernachlässigt wird. Er gibt einen Abriss des Verfahrens bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung; und er bespricht die neue Regelung, nach welcher kein besonderer Kündigungsschutz besteht, wenn im Zeitpunkt der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft nicht nachgewiesen oder offenkundig ist.
Sie können hier die Abhandlung vollständig nachlesen.
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