Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 10.03.2022 - 3 O 307/21 -

Der Fall

Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) lehnte die Schadensersatzklage einer Autofahrerin ab, deren parkender Pkw von einem Ast getroffen wurde. An einem Regentag löste sich von dem am Straßenrand gepflanzten hohen Baum ein Ast und beschädigte das darunter geparkte Fahrzeug der Klägerin.

Weitere Vorgeschichte und Begründung nach dem Urteil, Hervorhebungen von uns

Auch völlig gesunde Bäume können durch starke Wind- oder Regeneinflüsse entwurzelt werden oder Teile von ihnen können abbrechen. Auch ist eine Erkrankung oder Vermorschung eines Baums von außen nicht immer erkennbar. Daraus folgt aber nicht, dass alle Bäume in der Nähe von Straßen und öffentlichen Plätzen entfernt werden oder besonders gründlich untersucht werden müssen. Es ist unmöglich, den Verkehr völlig risikolos zu gestalten. Gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln entstehen, sondern auf der Natur selbst beruhen, müssen als unvermeidlich hingenommen werden. Die Rechtsprechung verlangt daher nur eine regelmäßige - in der Regel jährliche - Beobachtung der Bäume im Verkehrsraum auf trockenes Laub, dürre Äste, Beschädigungen oder Frontrisse. Bei besonders alten Bäumen oder bestimmten Anzeichen für Gefahren ist jedoch mit erhöhter Gründlichkeit vorzugehen.

Im entschiedenen Fall war die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass eine bei der Stadt beschäftigte Baumkontrolleurin wenige Wochen vor dem Astabbruch den Japanischen Schnurbaum inspiziert hat. Dabei festgestelltes Totholz ist durch eine Baumpflege kurze Zeit später entfernt worden. Weitere Maßnahmen sah die Kammer als nicht notwendig an, zumal der Baum im Baumkataster der Stadt in der "Vitalitätsstufe 1", der höchsten Gesundheitsstufe, geführt wird.

Anmerkung

Viele werden fragen, warum denn nicht auf die Gefahrenquelle: Bäume am Rande von Straßen verzichtet wird. Die übliche Antwort ist:

Bäume, die am Straßenrand stehen, erfüllen eine Lärm schützende Funktion. Sie schirmen die Geräusche der Fahrzeuge ein Stück weit ab und schützen dahinter liegende Häuser vor dem Lärm.

Die Kronen der am Straßenrand stehenden Bäume wandeln einen erheblichen Teil der Abgase um. Besonders Laubbäume nehmen viel Kohlendioxid auf und wandeln dieses in Sauerstoff um. So tragen die Bäume zur Sauberkeit der Luft bei und filtern auch den Feinstaub. Zudem verhindern Sie in manchen Fällen, dass Autofahrer durch die Sonne geblendet werden.
Letztlich schützen die am Straßenrand stehenden Bäume etwa bei Böschungen oder starkem Gefälle davor, dass Fahrzeuge, die von der Fahrbahn abkommen, den Abhang hinunterstürzen.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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