Schließlich eskalierte eine Gerichtsverhandlung. Ein Richter zu einer Anwältin:
„Sie halten jetzt die Klappe, sonst schmeiß ich Sie hier raus.” Und sinngemäß: „Man kann Ihnen die Feinheiten der ZPO eh nicht klar machen.”


Bekannt wurde der Vorgang, weil die betroffene Kanzlei (Einzelkanzlei?) einen Leserbrief in einer Mai-Ausgabe der Mitteilungen des Münchener AnwaltVereins veröffentlichen ließ. Unterschrieben wurde dieser Leserbrief von einer Rechtsanwältin. Mit dem Leserbrief wurde ein Beschluss des Oberlandesgerichts München, Az.: 17 W 869/08, vorgelegt, der ein Befangenheitsgesuch der Klägerin für begründet erklärt.

 

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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