Sonderregelungen für Pandemie enden am 31.8.2022.

Das im März 2020 beschlossene "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" enthält unter anderem temporäre Sonderregelungen im Wohnungseigentumsrecht. Auch ohne entsprechende Beschlüsse blieb der zuletzt bestellte Verwalter im Amt und der aktuelle Wirtschaftsplan galt fort. Der Gesetzgeber hatte darauf reagiert, dass wegen der Corona-Pandemie vielerorts keine Eigentümerversammlungen stattfinden können.

Diese Regelungen für WEGs enden zum 31.8.2022. Ab September verlängern sich bestehende Verwalterbestellungen nicht mehr automatisch und auch über die Vorschüsse laut Wirtschaftsplan müssen die Wohnungseigentümer wieder abstimmen.

WEG, die von Sonderregelung zur Pandemie Gebrauch gemacht haben, sollten somit zügig klären, ob die Bestellung der Verwaltung oder der Verwaltervertrag auslaufen. Ist das der Fall, empfiehlt der Verbraucherschutzverband die vorsorgliche Wieder- oder Neubestellung der Verwaltung.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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