Bundesverwaltungsgericht Entscheid vom 16.3.2022 Az. B-3239/2021 StoPlanner / STOA
Auch Ingres News hat in seiner Juni-Ausgabe bereits zitiert:
„Das Erlangen eines gesteigerten Schutzumfangs durch Seriennutzung setzt (…) voraus, dass die Serienmarken nicht nur im Register aufgenommen, sondern dem Publikum aufgrund ihres Gebrauchs tatsächlich bekannt sind. Es muss im Verkehrsverständnis verankert sein, dass der Markeninhaber den gemeinsamen Markenbestandteil als Stammelement für eine Vielzahl von Marken benützt."
Anmerkung
Eine Binsenweisheit, aber gesagt und begriffen muss es werden: der Schutzumfang verlangt, vielfach - wie ein Zeichen - kann nur wirken, was wie ein Zeichen (vielfach) wahrgenommen wird.
Für StoPlanner / STOA hat das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht eine Verwechslungsgefahr verneint. Ein deutsches Gericht müsste genauso urteilen.
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