Gericht der Europäischen Union -EuG- Urteil vom 6.7.2022, Az. 6.7.2022.
Vorbemerkung
Lionel Messi 2009, 2010, 2011, 2012, 2015, 2019, 2021 Christiano Ronaldo 2008, 2013, 2014, 2016, 2017
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Zur Geschichte der Unionsmarke
Ein französisches Unternehmen hatte für sich beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) das Wortzeichen "Ballon d'Or" für zahlreiche Klassen als Unionsmarke eintragen lassen für die Auszeichnung: bester Fußballspieler des Jahres. .
2017 beantragte das britische Unternehmen Golden Balls beim EUIPO nach der Verordnung über die Unionsmarke den Verfall der Marke "Ballon d'Or" wegen Nichtbenutzung festzustellen. 2021 erklärte das EUIPO die Marke für alle von der Eintragung erfassten Waren und Dienstleistungen mit einigen Ausnahmen für verfallen. Dagegen klagte die französische Gesellschaft.
Die Entscheidung des EuG
Das EuG hat in dem heute erlassenen Urteil die EUIPO-Entscheidung aufgehoben, soweit darin die Marke für Unterhaltungsdienstleistungen für verfallen erklärt wurde. Begründung: Die "Ballon d'or“-Preisverleihungszeremonie ist als Unterhaltungsdienstleistung einzustufen.
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