Oberlandesgericht München 19.5.2022, erste Instanz: LG München I 25.6.2021, Az. 17 HKO 704021

Allgemein wurde in den Medien gemeldet: Die Veranstalter haben eine umfangreiche Unterlassungserklärung gegenüber der Stadt München abgegeben, woraufhin der Rechtsstreit für erledigt erklärt worden sei, teilte ein OLG-Sprecher mit. Auch Fotos der echten Wiesn etwa auch mit Schriftzügen wie "Das größte Volksfest der Welt in Dubai" dürfen die Veranstalter des mehrfach verschobenen Events nicht mehr verwenden, wenn der Eindruck entsteht, es sei die originale Wiesn.

Bereits im vorigen Sommer hatte das Landgericht München I entschieden, diese Art der Reklame bediene sich am Weltruf der Wiesn. Mit ihren Ankündigungen hätten die Veranstalter den falschen Eindruck erweckt, das Traditionsfest ziehe in das arabische Emirat um, entschied das Gericht damals auf Antrag der Stadt München (Urt. v. 25.06.2021, Az. 17 HKO 7040/21). Gegen diese Entscheidung hatten die Veranstalter des Dubaier Events Rechtsmittel eingelegt.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter verkündete am 29. April 2022 die Entscheidung, dass die 187. Wiesn wie geplant vom 17. September bis 3. Oktober stattfinden soll. Mitte Mai wurden längere Öffnungszeiten beschlossen und auch bei den Zelten gibt es Änderungen.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
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