Verhandelt wurde eine einstweilige Verfügung, die das Landgericht München I am 22. Oktober auf Antrag von Frau Gsell erlassen hatte. Das Landgericht München I hat seine einstweilige Verfügung heute im Busenmacherwitwenteil gleich auf der Stelle, also in einem „Stuhlurteil”, aufgehoben.
Es hat sich nun in München wiederholt, was die Leser dieser Rubrik schon aus Berliner Verfahren kennen. Das Münchener Urteil bringt jedoch neue Nuancen. Es befasst sich mit der Abwandlung von „Busenwitwe” in „Busenmacher-Witwe”.
Da Presse anwesend und der Vorsitzende Richter Dr. Steiner bester Dinge war, ist mit launigen Berichten in einigen Ausgaben von morgen zu rechnen.
Geschrieben liegt das Urteil selbstverständlich noch nicht vor. Wir werden es auf dieser Homepage veröffentlichen, sobald es uns zugestellt worden ist.
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