Bundesverwaltungsgericht Entscheid vom 25. 11. 2021 Az. B 4669/2019 Widerspruchsverfahren Nr. 100361, CH 492'956 Carglass (fig.) / CH 719'899 CARGEST. Das Urteil wird über die Suchmaschinen im Internet im Volltext veröffentlicht.

Dieser Entscheid gibt instruktiv und mit vielen Leitsätzen sowie Definitionen von Markenrechtsbegriffen die aktuelle Praxis des schweizerischen Markenrechts wieder. Eingeschlossen sind beispielsweise auch die Erfahrungen des Gerichts mit Ergebnissen repräsentativer Umfragen aus früheren Verfahren. Ebenso aufgrund von Anträgen der Wechsel von einer Sprache in eine andere. 

Den Praktiker wird ein kurzer nützlicher, oft gesuchter Hinweis in Ingres News 2/2022 zum Inhalt des Entscheids aufhorchen lassen: „Der Umstand, dass die Widerspruchsmarke den beschreibenden Begriff CAR aufweist, schadet der Bekanntheit der Marke nicht. Zudem ist zu beachten, dass für "Mitbewerber auch Ausweichmöglichkeiten bestehen."


Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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