OLG Hamburg Urteil vom 20.1.2022.

Leitsatz des vorangegangenen EuGH-Urteils vom 7.6.2018, Az. C-44/17. Siehe bitte in der Suchfunktion unseren Bericht an dieser Stelle vom 8.6.2018.

„Um festzustellen, ob eine nach dem Unionsrecht unzulässige „Anspielung“ vorliegt, muss das vorlegende Gericht prüfen, ob ein Verbraucher unmittelbar an die eingetragene geografische Angabe „Scotch Whisky“ denkt, wenn er ein vergleichbares Erzeugnis mit der Bezeichnung „Glen“ vor sich hat. Es genügt nicht, dass die Bezeichnung beim angesprochenen Verbraucher eine irgendwie geartete Assoziation mit der geschützten Angabe oder dem zugehörigen geografischen Gebiet wecken kann.”

Begründung im OLG Hamburg-Urteil vom 20.1.2022 - nach Beck-Aktuell vom vom 21.01.2022. 

Geografische Angaben im Lebensmittelbereich sind besonders geschützt, und zwar nicht nur vor einer irreführenden Verwendung, sondern auch vor Anspielungen in den Bezeichnungen anderer Produkte", sagte der Gerichtssprecher. "Für eine solche Anspielung im Sinne der Spirituosenverordnung reicht es aus, wenn man das Produkt aufgrund seiner Bezeichnung unmittelbar mit der geschützten geografischen Angabe in Verbindung bringen kann." Deshalb dürfe Whisky, der nicht aus Schottland komme, nicht als Glen bezeichnet werden.

Anmerkung

In diesem Fall muss das Urteil im Volltext abgwartet werden. Erst dann lässt sich klar feststellen, wie sich eventuell scheinbare Widersprüche auflösen. 

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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