Bundesgerichtshof Beschluss vom 10. November 2021, heute 5.1.2022, bekannt gegeben.
Leitsatz des Gerichts
Zur Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung, wenn die Erben in einem eigenhändigen Testament erst durch Bezugnahme auf eine nicht die Testamentsform wahrende Anlage individualisierbar bestimmt werden.
Der entscheidende Satz in der Urteilsbegründung
Werden - wie hier - die konkreten Erben in einem eigenhändigen Testament erst durch die Bezugnahme auf eine nicht die Testamentsform wahrende Anlage und nicht bereits allein durch den Wortlaut des Testaments individualisierbar bestimmt, liegt eine wirksame Erbeinsetzung insgesamt nicht vor.
Anmerkung
Man muss ein begeisterter oder strikter Anhänger des formalisierten Erbrechts sein, um diesem Beschluss zuzustimmen. Der Beschluss erinnert in seiner Art an die „Begriffsjurisprudenz”. Nach der von uns vertretenen Grundnorm (siehe Schweizer "Die Entdeckung der pluralistischen Wirklichkeit", ab Seite XXXIII) wäre nach einer weitergehenden Prüfung voraussichtlich anders zu entscheiden.
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