Bundesverwaltungsgericht Entscheid vom 22.9.2021, Az. B-1398/2020, PLANÈTE (fig.) ./. PERPETUAL PLANET

Anm.: Lat. „genus“, „generisch“ = Abstammung, Gattung, Geschlecht, Art und Weise, die Gattung betreffend.

Marken mit einem generischen Gehalt haben grundsätzlich eine Kennzeichnungskraft, jedoch nur eine eingeschränkte. Deshalb hat das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht entschieden, - so wäre auch für deutsches Recht zu urteilen:

Zwischen den Marken PLANÈTE (fig.) und PERPETUAL PLANET besteht keine Verwechslungsgefahr. Die Zeichen sind sich zwar in gewisser Weise ähnlich. Aufgrund des generischen Gehalts und damit der [Anm.: nur] eingeschränkten Kennzeichnungskraft des Markenbestandteils "PLANÈTE" und dem zusätzlichen Wortbestandteil „PERPETUAL” ist nicht davon auszugehen, dass eine Verwechslungsgefahr besteht, selbst in Bezug auf gleichartige oder identische Dienstleistungen nicht.

Anmerkung: Wundern Sie sich nicht, wenn Sie zweimal hinsehen müssen, wenn ein Mitarbeiter darüber sinniert, ob nun Verwechslungsgefahr besteht oder nicht. - Die INGRES NEWS haben auf diesen Entscheid soeben in Ausgabe 11/21 hingewiesen.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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