Pressemeldung von heute, 10.12.2021. Sie beginnt:
Rüge für Interview mit Kindermörder
Der Deutsche Presserat hat auf seinen Sitzungen vom 7. bis 9. Dezember 15 öffentliche Rügen ausgesprochen, überwiegend für Verletzungen des Wahrhaftigkeitsgebots, des Opferschutzes und für Schleichwerbung.
Redaktion bot Kindermörder eine öffentliche Bühne
BILD.DE wurde gerügt für ein Interview mit dem Täter, der vor vier Jahren in Herne einen neunjährigen Jungen und einen Mann getötet hatte. Unter der Schlagzeile „Interview mit einem Kindermörder“ zeigte die Redaktion dessen Selfie mit blutbeschmierter Hand, welches er kurz nach der Tat an einen Freund geschickt hatte. Die Redaktion verstieß damit gegen Ziffer 11, Richtlinie 11.2 des Pressekodex, wonach die Presse Verbrechern keine Bühne bieten darf. Indem sie dem inhaftierten Mörder im Interview Gelegenheit gab, sich für seine Taten zu rechtfertigen, verstieß die Redaktion zudem gegen Richtlinie 11.5, wonach die Presse keine Verbrecher-Memoiren veröffentlicht. Anders als die meisten Beschwerdeführer konnten die Mitglieder des Beschwerdeausschusses die Umrisse des Opfers auf dem Täterfoto hingegen nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit erkennen. Die Redaktion hatte die Umrisse zudem später verpixelt. Jedoch sah der Ausschuss in der Abbildung des ebenfalls ermordeten jungen Mannes einen Verstoß gegen den Opferschutz nach Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex, da offensichtlich keine Einwilligung der Angehörigen in die Veröffentlichung vorlag.
Anmerkung
Unser Senior war neunzehn Jahre lang Mitglied des Presserats und dessen Beschwerdeausschusses, in zwei Presseratsjahren ist er Sprecher des Dt. Presserats gewesen.
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