Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 21.10.2021, Az. 4 B 4535/21.

Der Fall
Entstehen sollen nach Abriss eines Bürogebäudes Baukörper mit fünf bis sechs Geschossen zuzüglich eines Dachgeschosses mit einer Gesamthöhe von 17,3 bis zu 22 Metern. Den Antragstellern gehört, 50 Meter entfernt, ein Einfamilienhaus. Sie wenden sich unter anderem gegen die Planung und argumentieren, dass eine derart massive Nachbarbebauung für sie als Eigentümer unvorhersehbar gewesen und rücksichtslos sei.

Begründung

Die Kammer ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens bestehe in der vorliegenden Konstellation nicht, die Vorschriften zur Bebauung eines unbeplanten Innenbereichs seien abschließend. Das Vorhaben sei den Antragstellern gegenüber überdies nicht rücksichtslos. Die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem Grundstück der Antragsteller bedinge, dass es weder zu einer erdrückenden Wirkung noch zu einer unzumutbaren Verschattung komme. In innerstädtischen Gebieten muss regelmäßig mit einer Nachverdichtung im Rahmen der baurechtlichen Vorschriften gerechnet werden, sodass eine entsprechende Einschränkung der direkten Sonneneinstrahlung hinzunehmen ist. Das streitgegenständliche Vorhaben bewegt sich auch innerhalb des bauplanungsrechtlichen Rahmens, da es sich in seine unmittelbare Umgebung einfügt. Diese ist maßgeblich von Geschosswohnungsbau in geschlossener Bauweise geprägt. Die umliegende Bebauung weist eine mit dem Vorhaben vergleichbare Kubatur auf und erreicht eine relative Gesamthöhe von bis zu 24,3 Metern, sodass die angegriffene Genehmigung den Rahmen nicht verlässt.

Anmerkung

 Auch hier zeigt sich wieder einmal, wie ungünstig sich die Verhältnisse zu Immobilien entwickeln können. Das liest sich wie eine Binsenweisheit. Bloß, Betroffene erleben Entwicklungen oft als Schicksalsschlag. Beim Erwerb von Immobilien müssen Sie unverhoffte negative Entwicklungen einkalkulieren und versuchen, sich möglichst abzusichern.  

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

TELEFON:

+49.89.9280850

E-MAIL:

as@schweizer.eu

Zum Profil