Die „Medienpolitische ver.di-Zeitschrift” veröffentlicht in ihrer neusesten Ausgabe aus unserer Kanzlei einen Caroline-Urteil vom 24. Juni 2004 - anders als das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - gerade nicht diffizil abgewogen hat.
Es kommt hinzu, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner (neuen) Entscheidung vom 14. Oktober 2004 zum Verhältnis Karlsruhe/Straßburg im Sinne des Papier-Interviews bereits darauf abgestellt hat, ob vom Bundesverfassungsgericht diffizil abgewogen worden ist.
Das Straßburger Urteil vom 24. Juni 2004 wird sich demnach voraussichtlich in Deutschland nicht durchsetzen können.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen