OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 30.6.2021 Az. 6 W 35/21. Angegriffen hat die - in diesem Fall - ältere Bezeichnung: „Ciao”. Beide Restaurants befinden sich offenbar in demselben Ort in der Nähe von Darmstadt.

Begründung durch den Senat

Branchenidentität liegt vor. Die Kennzeichnungskraft der älteren Bezeichnung „Ciao“ - also ihre Eignung, sich als Unterscheidungsmittel bei den Kunden einzuprägen - ist mit Rücksicht auf die Bedeutung des Begriffs als italienische Grußformel durchschnittlich.

Ob eine Verwechslungsgefahr besteht, richtet sich nach dem Gesamteindruck. Nach ihm weicht wegen des Bestandteils „Mamma“ „Ciao Mamma” deutlich von „Ciao” ab.

Der Verkehr versteht die Bezeichnung „Ciao Mamma“ auch nicht als Ableger des Lokals „Ciao“, da der Bestandteil „Ciao“ nicht als eigenständiger Stammbestandteil wahrgenommen wird.

Anmerkung

Der Senat räumte sogar ein: „Insbesondere bei Gaststätten und Hotels ist der Verkehr daran gewöhnt, dass sich Unternehmen häufig glatt beschreibender Etablissementsbezeichnungen bedienen” und es dennoch „in einem umgrenzten örtlichen Gebiet nur einen einzigen Geschäftsbetrieb mit diesem Namen gibt”. Entschließen konnte er sich trotzdem nicht, eine Verwechslungsgefahr zu bejahen oder anzunehmen, „ciao mamma” sei wettbewerbsrechtlich unlauter eingeführt worden. Der Senat geht, soweit ersichtlich, nicht darauf ein, dass der neue Konkurrent doch einen anderen Namen hätte wählen können. Wir stehen demnach wieder einmal vor einem Dezisionismus-Problem. Es ist durchaus denkbar, dass ein anders besetzter Senat anders entschieden hätte. Ein Hamburger Richter hat einmal in der Deutschen Richterzeitung geschrieben: Jeder entscheidet nach eigenem Gutdünken; nur in der Begründung wird so getan, als habe man das Urteil aus dem Gesetz abgelesen. Mehr finden Sie zum „richterlichen Dezisionismus” in unserer Suchfunktion unter dem Suchwort: „Dezisionismus”. 

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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