Das Landgericht München I hat in einem uns soeben zugestellten Urteil dargelegt, dass mit dem Slogan „Die Bessere” keine Alleinstellung behauptet, auch nicht vergleichend geworben, sondern nur (rechtlich zulässig) reklamehaft übertrieben wird.
Sie können hier die Entscheidungsgründe des Urteils des Landgerichts München I mit unseren Leitsätzen nachlesen.