Wohl aber bleibt Ferrero die US-Original­verpackung mit ihrem Design vorbehalten. Landgericht München I, Urteil vom 01.06.2021, Az. 33 O 12734/19.

Butterfinger

Der Fall
Die US-Original­verpackung ist gelb mit einem großen blauen Schriftzug „Butter­finger“ ausgestattet - dieses Design bleibt Ferrero auch nach dem Urteil des LG München I vorbehalten. Der Name Butter­finger geht auf die Erd­nuss­butter zurück und ist in den USA ein seit Jahrzehnten sehr bekannter Schoko­riegel. Die Marke hat mehrfach den Besitzer gewechselt. Ferrero ist seit 2018 in den USA Marken­inhaber, zuvor war es Nestlé.

Nestlé stellte den Vertrieb schon vor über 20 Jahren in Deutschland ein, nachdem die Umwelt­organisation Greenpeace wegen des zumindest damals in den Riegeln enthaltenen gen­veränderten Maises eine Anti-Butter­finger-Kampagne gestartet hatte. Nestlé machte spätestens seit Ende 2010 keinen Gebrauch mehr von den deutschen Marken­rechten. Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist seit 2016 die Firma Übermorgen Trend­produkte aus Brühl als Marken­inhaberin eingetragen. Das Münchner Landgericht sah dementsprechend auch keine „bösg­läubige Marken­anmeldung“.

Anmerkung

Wieder einmal deutet dieser Rechtsstreit nebenbei darauf hin, dass für bekannte Marken noch stärker global gedacht werden muss.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

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