Wohl aber bleibt Ferrero die US-Originalverpackung mit ihrem Design vorbehalten. Landgericht München I, Urteil vom 01.06.2021, Az. 33 O 12734/19.
Der Fall
Die US-Originalverpackung ist gelb mit einem großen blauen Schriftzug „Butterfinger“ ausgestattet - dieses Design bleibt Ferrero auch nach dem Urteil des LG München I vorbehalten. Der Name Butterfinger geht auf die Erdnussbutter zurück und ist in den USA ein seit Jahrzehnten sehr bekannter Schokoriegel. Die Marke hat mehrfach den Besitzer gewechselt. Ferrero ist seit 2018 in den USA Markeninhaber, zuvor war es Nestlé.
Nestlé stellte den Vertrieb schon vor über 20 Jahren in Deutschland ein, nachdem die Umweltorganisation Greenpeace wegen des zumindest damals in den Riegeln enthaltenen genveränderten Maises eine Anti-Butterfinger-Kampagne gestartet hatte. Nestlé machte spätestens seit Ende 2010 keinen Gebrauch mehr von den deutschen Markenrechten. Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist seit 2016 die Firma Übermorgen Trendprodukte aus Brühl als Markeninhaberin eingetragen. Das Münchner Landgericht sah dementsprechend auch keine „bösgläubige Markenanmeldung“.
Anmerkung
Wieder einmal deutet dieser Rechtsstreit nebenbei darauf hin, dass für bekannte Marken noch stärker global gedacht werden muss.
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