Nach der letzten Bundestagswahl kam Frau Angela Merkel am 14. März 2018 in einem Hinterzimmer mit Gleichgesinnten zusammen. Um das Kabinett zu bilden, fragt sie in die Runde, wer sich denn wohl wofür am besten eigne, und wer welchen Posten will. Jemand niest und Herr Spahn ruft: „Gesundheit!”. Frau Merkel notiert: „Jens Spahn, Gesundheit”

Anmerkung

Bundesgesundheitsminister Spahn bleibt bei den Medien auch deshalb unvergessen, weil er mit Google einen Pakt geschlossen hat, der keinem Kenner der Medien in den Sinn kommen kann: Ein Pakt des Staates gegen die Staatsferne der Medien.

Die Pressefreiheit wurde einst erkämpft, um die staatliche Macht zu beurteilen und im Zaum zu halten. Die Väter des Grundgesetzes haben gerade auch zu diesem Sinn und Zweck die Pressefreiheit als Garantie in das Grundgesetz aufgenommen, Art. 5 GG. Dementsprechend war beispielsweise seit Gründung des Dt. Presserats  am 20. November 1956 stets klar, dass nicht der Eindruck entstehen soll, staatliche Förder-Maßnahmen könnten die Freiheit der Presse beeinträchtigen. Deshalb wird beispielsweise bei einer Förderung der Presse nur über so etwas wie den Mehrwertsteuer-Satz gesprochen. 

Unbegreiflich ist dagegen, dass sich der Bundesgesundheitsminister sogar persönlich lobt, es sei ihm gelungen, mit diesem Google-Pakt den bis dahin erfolglosen Internet-Auftritt des Bundesgesundheitsministeriums nach vorne zu bringen und die freien Medien damit zurückzudrängen. Man muss sich vorstellen, wie es um die Demokratie stünde, wenn jedes Ministerium und die Regierung insgesamt nach ihrem Geschmack die Medien erdrückten, - und all dies mit Steuergeldern.

Unmöglich? Der Bundesgesundheitsminister verkündete tatsächlich, er sei mit seinem Google-Pakt besonders schlau. Es könnte auch anders ausgedrückt werden: Weniger Rechtsstaat, weniger Demokratie, weniger Pressefreiheit, wenn die Medien die staatliche Macht stören. Google weiß sehr genau, warum Google gegen die einstweilige Verfügung sein Rechtsmittel zurückgenommen hat. Man kann es ja mal versuchen. Und das gerichtlich unterlegene Bundesgesundheitsministerium hat erst gar kein Rechtsmittel eingelegt. Jetzt will der (deutsche) Staat es anscheinend auch noch mit einem Gesetz versuchen. 

Quelle des Witzes:  In Anlehnung an SUPERillu (ein 20-jähriger Mandant) Heft 13/2021. SUPERillu hat übrigens samt Politikteil in den neuen Bundesländern noch heute eine höhere Auflage als Spiegel, FOCUS und Welt zusammen.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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