EuG Urteil vom 24.3.2021 Lego/ EUIPO - Delta Sport Handelskontor (Élément de construction d'une boîte de jeu de construction), Rechtssache T-515/19.
Der Markt der Klemmbausteine bewegt sich zugunsten Lego. Bislang hatten Gerichte kein Geschmacksmusterrecht zugebilligt. Dadurch konnte - oft billigere - Konkurrenz blühen. Lego hat nun einen Baustein entwickelt, mit dem sich Lego beim Europäischen Gericht durchgesetzt hat. Wie es weitergeht, ist offen.
Der 2010 entwickelte und nun vor dem EuG siegreiche Baustein ist eine flache, breite Platte wie drei Noppenreihen, er hat aber eine Reihe mit vier Noppen in der Mitte. Damit wird er nicht mehr von zwei 2008 erlassenen EU-Entscheidungen erfasst, die 2010 dann der EuGH mit der Begründung bestätigte, dass ein normaler Legostein nicht als Marke eingetragen werden kann, weil seine Form sich aus der technischen Funktion ergibt.
Das neue erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) entschied nun gestern, dass das EU-Markenamt EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) zu Unrecht für den neuen Baustein das schützende Geschmacksmuster löschte. Begründung: Das EUIPO hat die Sache nur unzureichend geprüft und soll nun neu entscheiden.
Anmerkung
Das EUIPO muss nun für den neuen Baustein entscheiden, ob seine Form sich aus seiner technischen Form ergibt oder - dann besteht ein Geschmacksmusterrecht - nicht.
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