BVGer Entscheid vom 17.11.2020 Az. B-4311/2019.

Zwischen den beiden für Finanzdienstleistungen beanspruchten Wortmarken DPAM und DMAP besteht Verwechslungsgefahr.

Beide Marken werden als Akronyme wahrgenommen und weisen visuell grosse Ähnlichkeiten auf.

Anmerkungen

1. So berichtet INGRES NEWS 2/2021.

2. Die Bedeutung des aus dem Altgriechischen stammenden Wortes „Akronym”: Im weiteren Sinne, eine Abkürzung, die als eigenes Wort gesprochen wird, also „Kurzwort”, das aus den Anfangsbuchstaben oder -silben von mehreren Wörtern oder aus einem Kompositum entstanden ist.
Herkunft:
von altgriechisch ἄκρος (akros) → „Spitze, äußerstes Ende“ und ὄνυμα (onyma) → grc „Name“.

3. Selbst die verhältnismäßig eingehende Definitionsbechreibung bei Wikipedia ergänzt: Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung: Entweder ist die viergliedrige Bußmann-Unterteilung der Akronyme lückenhaft (Wo sind die Silbenkurzworte wie Kita (die sich übrigens auch zu einem phonetischen Wort zusammenfügen)?) oder ist das Beispiel NATO für Punkt 3 irreführend.
Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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