Den Leserzuschriften nach zu urteilen, gehört zu den psychologisch schwierigsten Auseinandersetzungen der Streit um den Unterhaltsanspruch nach Beginn einer neuen Beziehung Unterhaltsberechtigter. Nicht selten wird eingewandt, der Unterhaltsanspruch bestehe schon deshalb unverändert fort, weil das neue Paar nicht unter einem Dach lebe.
Das Oberlandesgericht Schleswig hat nun einen solchen Fall beurteilt. Das Gericht hat trotz dieses Einwandes, und obwohl der neue Partner eventuell nicht leistungsfähig ist, die Unterhaltsquote auf 2/7 gekürzt. Die Begründung: Die neue Beziehung dauerte schon über zwei Jahre und aus íhr war bereits ein Kind hervorgegangen.
Sie können dieses Urteil des OLG Schleswig, Az.: 8 UF 266/03, auszugsweise hier nachlesen.