Das Bundesarbeitsgericht hat sich umfassend in einem Urteil zur Rechtmäßigkeit von Arbeitsverträgen mit einer langfristigen Bindung des Arbeitgebers geäußert: Grundsätzlich rechtswirksam ist selbst ein Arbeitsvertrag, der eine ordentliche Kündigung für die gesamte Lebenszeit des Arbeitgebers ausschließt.
Der vom BAG beurteilte Fall veranschaulicht eine typische Problematik: Die Arbeitnehmerin war als Haushälterin und Altenpflegerin bei einem älteren Herrn beschäftigt. Oft ist unklar, ob der Arbeitgeber mit einer langfristigen Bindung sich und seine Mitarbeiterin gegenüber Dritten schützen wollte, oder ob eine Schwäche - der Arbeitgeber war im entschiedenen Falle krank - ausgenutzt wurde.
Sie können das gesamte Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Az.: 2 AZR 153/03, hier nachlesen.